12 KiB
Steuerliche Behandlung nach Änderung der Lebenssituation 2026
Motivation
Die für Freiberufler wie mich katastrophale wirtschaftliche Situation in Deutschland hat uns dazu gezwungen, unsere Lebenssituation gravierend anzupassen. Wir mussten aus einer gemieteten Doppelhaushälfte ausziehen und in eine deutlich preiswertere Wohnung einziehen. Außerdem musste ich zwei gemietete Büroräume kündigen, in denen ich bisher mein Ingenieurbüro hatte.
Zwei Räume unserer neuen Wohnung werden mir zukünftig ausschließlich für meine Ingenieurbüro-Tätigkeiten dienen. Meine Frau arbeitet hauptsächlich im Homeoffice und ich brauche für meine Ingenieurbüro-Tätigkeiten auch eine zuverlässige, leistungsfähige Internetverbindung; wir haben daher einen Vertrag bei einem Glasfaser-Internetanbieter-Anbieter abgeschlossen.
Wir wollen nun die geänderte Lebenssituation steuerlich berücksichtigen.
Details
- Mietvertrag neue Wohnung seit 1. August 2026
- Einzug in die neue Wohnung am 12. August 2026
- Meine Frau Janina arbeitet hauptsächlich im Homeoffice; bisher in einem ausschließlich dafür genutzten Büroraum der gemieteten Doppelhaushälfte, seit dem Umzug in einem Bereich des Wohnzimmers (kein separater Raum mehr)
Deine Aufgaben
- Bitte interviewe mich mit deinem AskUserQuestions Tool, bis du die Situation und deine Aufgaben vollständig verstanden hast
- Dann hilf mir, die Situation in meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung korrekt darzustellen
- Unterstütze mich dabei, meinen Steuerberater zu informieren
Regelbesteuerung. Wenn ich Rechnungen schreibe, zahle ich noch keine Umsatzsteuer, erst wenn ich die Bezahlung meiner Rechnungen erhalte.
Ich schätze: a) Freiberufler Ing.-Büro DesTEngS ca. 30 %, b) Janina Home-Office ca. 50 %, c) Private Freizeit-Nutzung ca. 20 %.
Nur privater Hausrat. Büro-Umzug kommt erst noch. Die beiden Büro-Räume in der neuen Wohnung werden im Moment dafür vorbereitet (Netzwerk-Kabel Verlegung, Malerarbeiten).
Die Büroräume in Unterhaching laufen noch länger als Ende September 2026, weil ich eine lange Kündigungsfrist habe. Falls ich keinen Nachmieter finde, muss ich noch bis März 2027 Büromiete zahlen. Ein Büro-Umzugstermin steht noch nicht fest.
Ich habe eine Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Glasfaser Nutzungsanteil
Lass uns das mit der Anteil-Schätzung noch etwas präziser machen. Pro Woche nutzen wir zeitlich ungefähr diese Anteile, gemittelt auf das Jahr 2026: Janina Home Office: 37 h * 4 Tage / 5 Tage DesTEngS Marketing und Weiterbildung: 40 h * 9 Monate / 12 Monate Freizeit-Nutzung (Streaming, Nachrichten): 10 h
Damit nutzen wir pro Woche ca. 69,6 h Glasfaser-Internet und mein geschätzter Anteil ist ca. 43 %.
Deine Daten-Anfrage
1. Renovierung
Bisher habe ich nur in der DHH ausgebessert und zwei privat genutzte Räume in der neuen Wohnung selbst renoviert, also für die aktuelle Umsatzsteuer-Voranmeldung noch nicht relevant. Was ich noch an Farbe oder anderem Material kaufen werde, kann ich dann später einreichen.
2. Netzwerkverkabelung
a) Für Glasfaser
Der Glasfaser-Anbieter konnte keine hausinterne Leitungs-Verlegung anbieten. Ich habe deswegen Material und Werkzeug dafür gekauft und den Leitungsweg für die Glasfaser in unsere Wohnung selbst vorbereitet. Das sollte ja anteilig auch steuerlich geltend gemacht werden können. Die Preise inklusive USt.:
- Mörtel 6,29 €
- Silikon 11,90 €
- Bohrer 10,99 €
- Installationsrohr 16,39 €
- Kabelverschraubung 6,79 €
- Befestigungsschellen Edelstahl 6,99 €
- Lochsäge 32 mm 10,99 €
- Leergehäuse 21,99 €
- Klemmschellen 8,00 €
- Lochsäge 28 mm 9,99 €
Insgesamt also 110,32 €.
b) Verkabelung nur für die Büroräume
Für zwei nötige Mauerdurchbrüche habe ich erst gestern einen weiteren Bohrer gekauft, kann ich also noch nicht für die August USt-Voranmeldung geltend machen.
3. Glasfaser
Erste Rechnung vom 7. September 2026 liegt vor.
Monatliche Beträge: August anteilig, September ganz, gesamt 11,93 € inkl. USt.
Einmalige Beträge: Bereitstellungsgebühr 79,99 €.
4. Unterhaching
Das bleibt doch wie in den letzten Monaten, warum brauchst du das?
5. Für den Steuerberater
Wohnfläche der neuen Wohnung ca. 125,7 qm, Fläche der beiden Büroräume 26,9 qm und die Summe aus Wohnungsgrundmiete plus Wärme- und BetriebskostenpauschaleWarmmiete ist 1.650,00 €.
Glasfaser Nutzungsanteil
Ich habe ab 1. Oktober 2026 einen neuen Job, bei dem ich vor Ort beim Kunden tätig sein werde; also 3 Monate in 2026. Der neue Job geht bis zum 31. März 2027, danach strebe ich wieder eine Tätigkeit mit hohem Anteil in meinen Büroräumen an. Bisher war ich 2026 fast nur in meinen Büroräumen tätig. Deswegen komme ich auf 9 Monate von 12 Monaten.
Ist es akzeptabel, mit so einem pauschalen Nutzungsanteil zu rechnen? Ich würde ungern Monat für Monat neu den Anteil angepasst erstellen. Das wäre dann allerdings nicht "Nutzung ab Vertragsbeginn im August abbilden".
Betriebsräume
Du schriebst "Voller Abzug der anteiligen Kosten ist nur möglich, wenn die Räume den Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit bilden". Warum ist das so? Ich muss doch die zwei Räume der Wohnung für die geschäftliche Nutzung reservieren, falls ich wie erhofft zügig aus den aktuellen Büroräumen ausziehen könnte. Das Finanzamt kann doch nicht erwarten, dass ich meinen geschäftlich veranlassten Mietanteil so lange aus meiner privaten Tasche zahle, bis ich aus dem aktuellen Büroräume-Mietvertrag raus bin.
Janina
Wir haben Zusammenveranlagung und die Zahlung der Internetkosten geht vom gemeinsamen Konto ab.
Glasfaser Rechnung hat September-Datum
Die Glasfaser Rechnung hat das Datum 07.09.2026 und ist somit wohl für die August USt Voranmeldung ohnehin nicht relevant.
Kassenbons für das Leitungsweg-Material
Auf allen diesen Rechnungen stehen August-Kaufdaten als Kaufdatum.
Du fragtest "Ist der Einsatz ab Oktober ein freiberuflicher Auftrag über DesTEngS oder eine Anstellung?": Weder noch.
Es ist eine ANÜ-Stelle, die ich als vorübergehendes Projekt einordne. Ich gebe aber die Freiberuflichkeit nicht auf, habe parallel Kosten durch die freiberufliche Tätigkeit und will ab April 2027 wieder ein richtiges Freiberufler-Projekt anfangen.
Kein Homeoffice geplant im ANÜ-Job. Ungefähr 3 Stunden pro Woche für DesTEngS von zu Hause während des ANÜ-Jobs.
Im August habe ich nur im Zeitraum 26.08. - 31.08. das Glasfaser-Internet genutzt, weil es vorher noch nicht installiert war.
Was meintest du denn mit "die Handwerker- und Dienstleistungsermäßigung für den Umzug (20 % der Lohnkosten als Steuerermäßigung)"? Ich habe den Umzug mit der Hilfe meiner Frau und meiner Söhne durchgeführt, wir hatten lediglich die Miet-Kosten für den LKW.
Wir sind ein zusammen veranlagtes Ehepaar, da ist es ja hoffentlich irrelevant, von welchem unserer Bankkonten was bezahlt wird. Und als Freiberufler habe ich sowieso keine Firmierung. Das alles weiß der Steuerberater ohnehin, auch, dass wir zusammen veranlagt werden. Deswegen habe ich "bezahlt wird vom gemeinsamen Konto" entfernt (tatsächlich läuft das Bankkonto nur auf meinen Namen) und „Wir werden zusammen veranlagt“ auch entfernt.
31 % habe ich durch 25 % geändert, die anderen %-Werte auch.
Welche Kosten ich für eine doppelte Haushaltsführung ansetzen kann steht ja durch die steuerlichen Gesetze fest, die Frage halte ich für unnötig.
Der ANÜ Verleiher erstattet sehr wahrscheinlich nichts steuerfrei, ich kann aber noch mal den Verleiher fragen bevor ich ein Quartier buche.
Bitte sieh es dir nochmal an:
Subject: Änderungen 2026: Umzug, Arbeitsräume, ANÜ-Stelle
Sehr geehrter Herr Heiß,
wie schon telefonisch angesprochen, hat sich unsere berufliche und private Situation stark verändert.
1. Umzug
Seit 01.08.2026 haben wir einen Mietvertrag für eine Wohnung in der Hauptstraße 1, 85659 Forstern. Eingezogen sind wir am 12.08.2026. Die bisherige gemietete Doppelhaushälfte in Warngau haben wir aufgegeben. Die Finanzämter habe ich noch nicht über den Umzug informiert.
2. Büroräume Unterhaching
Die beiden Büroräume habe ich gekündigt. Wegen der langen Kündigungsfrist läuft die Miete schlimmstenfalls bis März 2027, sollte ich vorher keinen Nachmieter finden; die Nachmietersuche läuft. Ein Termin für den Büro-Umzug steht noch nicht fest.
3. Arbeitsräume in der neuen Wohnung
Zwei Räume mit zusammen 26,9 qm (Wohnfläche gesamt 125,7 qm, also anteilig 21,4 %) nutze ich künftig ausschließlich für DesTEngS. Die Räume werden gerade für die Nutzung als DesTEngS-Büro vorbereitet (Netzwerkverkabelung, Malerarbeiten). Die Warmmiete für die gesamte Wohnung (Grundmiete plus Wärme- und Betriebskostenpauschale) beträgt 1.650,00 € pro Monat.
4. ANÜ-Stelle vom 01.10.2026 bis 31.03.2027
Ich arbeite in dieser Zeit angestellt über Arbeitnehmerüberlassung beim Kunden vor Ort in Schrobenhausen, ohne Homeoffice-Anteil. Die freiberufliche Tätigkeit führe ich parallel fort (etwa 3 Stunden pro Woche von zu Hause, für Buchhaltung, Marketing und Weiterbildung). Ab April 2027 plane ich wieder freiberufliche Projekte mit überwiegender Arbeit in den DesTEngS-Arbeitsräumen.
5. Glasfaser-Internet
Für eine stabile, ausreichend schnelle Internet-Verbindung haben wir einen Glasfaser-Anschluss installieren lassen, genutzt wird der Anschluss seit 26.08.2026, der Vertrag läuft auf meinen Namen.
- Aufteilung: Für 2026 habe ich den Anteil nach Nutzungsstunden aufgeteilt: DesTEngS 25 %, Homeoffice meiner Frau 56 %, privat 19 %.
- Den Leitungsweg für die Glasfaser im Haus habe ich selbst vorbereitet. Installationsmaterial und Werkzeug kosteten im August 110,32 € brutto, ich plane 25 % davon in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für August anzusetzen.
- Erste Rechnung des Internet-Anbieters vom 07.09.2026: 11,93 € Monatsentgelt (August anteilig, September) und 79,99 € Bereitstellungsgebühr, jeweils brutto. Ich plane 25 % davon in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für September anzusetzen.
- Einen im September gekauften Bohrer für Mauerdurchbrüche zur DesTEngS-Netzwerkverkabelung plane ich zu 100 % geschäftlich anzusetzen.
6. Homeoffice meiner Frau
Meine Frau arbeitet überwiegend im Homeoffice. Bis zum Umzug hatte sie dafür einen eigenen, ausschließlich beruflich genutzten Raum in der Doppelhaushälfte, seit dem Umzug nur noch einen Arbeitsbereich im Wohnzimmer.
Dazu habe ich einige Fragen:
a) Arbeitsräume: Wie kann ich die Kosten für 2026 und 2027 ansetzen (tatsächliche Kosten, Jahrespauschale oder Tagespauschale)? Sind Kosten für die Zeit, in der die Räume bereits reserviert sind, als vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar?
b) Finanzamt: Wechselt die Zuständigkeit mit dem DesTEngS-Büro-Umzug zum Finanzamt Erding? Wann und von wem sollten die Umzugsmitteilungen an welche Finanzämter abgegeben werden, und wie gehen die Dauerfristverlängerung und die Steuernummer über?
c) Vorsteuer während der ANÜ-Zeit: Ich gehe davon aus, dass ich die Vorsteuer, insbesondere aus der Büromiete, weiter abziehen kann. Sind Nachweise zur fortgeführten Unternehmertätigkeit erforderlich?
d) Glasfaser und Werkzeug: Ist die Aufteilung nach Nutzungsstunden mit einem festen Anteil für 2026 so in Ordnung, auch für das Installationsmaterial und das angeschaffte Werkzeug?
e) ANÜ-Stelle: Ich habe vor, für die Werktage ein preiswertes Quartier in der Nähe des Einsatzortes zu mieten und nur am Wochenende nach Hause zu fahren. Sollten wir die Steuerklassen und die Einkommensteuer-Vorauszahlungen anpassen?
f) Homeoffice meiner Frau: Kann sie den Internetanteil als Werbungskosten ansetzen, obwohl Vertrag und Konto, von dem bezahlt wird, auf meinen Namen laufen? Kann sie die Homeoffice-Tagespauschale ab August nutzen und das frühere Arbeitszimmer für Januar bis Juli 2026 geltend machen?
g) Termin für Steuererklärungen 2025: Bis wann brauchen Sie unsere Unterlagen für die Steuererklärungen 2025, damit Sie uns eine fristgerechte Abgabe bei den Finanzämtern zusichern können?
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Thomas Langer
Ist das nun sendebereit?